Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) wurde kurzfristig darüber informiert, dass aufgrund einer internen Prozessumstellung im Bereich der Post AG die Barauszahlung der Renten trotz fristgerechter Bereitstellung der Geldmittel durch die AUVA nicht mehr am ersten, sondern erst am achten Tag des Folgemonats, für den die Rente gebührt, garantiert werden kann.
Quelle: AUVA Homepage